Feinstaubschleuder Feuerstätte


Die Verunsicherung in meinem Kundenkreis war groß und spürbar. Denn in Medienberichten jüngeren Datums wurde konstant eine Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen kolportiert. Dabei konnte der Eindruck entstehen, dass es sich um eine sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handelt. Älteren Öfen drohe demnach sogar die Zwangsstilllegung.
Um möglichen Gerüchten oder Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich Sie über den aktuellen Gesetzesstand informieren.

 

Die am 22. März 2010 in Kraft getretene Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) legt diesbezüglich zwei Stufen fest.


Stufe 1:


Bis zum 21. März 2010 in Betrieb genommene Kaminöfen, Pelletöfen und Heizeinsätze dürfen max. 75 mg Staub pro Kubikmeter Abgas und max. 2000 mg Kohlenstoffmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Werden diese Grenzwerte eingehalten und Nachweise erbracht (z. B. durch eine Herstellererklärung), darf der Ofen ohne Auflagen weiter betrieben werden. Bei Nichteinhaltung der Grenzwerte ist abhängig vom Datum auf dem Typenschild der Ofen entweder außer Betrieb zu nehmen oder ein Filter nachzurüsten.


Beispielsweise muss ein ab 1995 errichteter Kaminofen bis zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet werden. Ein vor 1975 errichteter Kaminofen muss bis zum 31. Dezember 2014 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden – der Ofen ist dann 40 Jahre alt!


Eine generelle Messpflicht an Kamin- und Kachelöfen durch den Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen.


Stufe 2:


Ab dem 1. Januar 2015 gelten Grenzwerte auch für Grundöfen und nach dem 21. März 2010 errichtete Öfen.

 

Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Schild nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann der Verbraucher beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen. Heute im Handel erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die Grenzwerte – ihnen droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch.


Der Schadstoffausstoß ist nicht abhängig vom Gerätepreis, sondern von der Gerätetechnik. Diese hat in den letzten Jahren beachtliche Fortschritte gemacht; das gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch auf den Energieverbrauch. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch den Ausstoß der Schadstoffe dokumentiert.